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   VG Berlin, 17.07.2008 - 3 A 58.06   

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VG Berlin, 17.07.2008 - 3 A 58.06 (https://dejure.org/2008,31517)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.07.2008 - 3 A 58.06 (https://dejure.org/2008,31517)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 3 A 58.06 (https://dejure.org/2008,31517)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Berlin, 17.07.2008 - 3 A 58.06
    Daran ist zwar der Ausgangspunkt zutreffend, dass (auch) eine Prüfungsentscheidung der Aufhebung unterliegt, wenn ihr die erforderliche Begründung fehlt (vgl. des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262, 270).

    Dementsprechend sind die Noten als das Ergebnis komplexer Erwägungen in ein Bezugssystem eingeordnet, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst ist (vgl. BVerwGE 91, 262 ff., BVerwGE 99, 185 [197]).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VG Berlin, 17.07.2008 - 3 A 58.06
    Nach der Rechtsprechung (BVerfGE 84, 34 ff., BVerwGE 91.262, 268 ff., BVerwGE 99, 185, 196 f.) geht der Anspruch jedoch (nur) dahin, dass der Prüfer die tragenden Erwägungen darzulegen hat, die zu seiner Bewertung geführt haben.

    Dementsprechend sind die Noten als das Ergebnis komplexer Erwägungen in ein Bezugssystem eingeordnet, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst ist (vgl. BVerwGE 91, 262 ff., BVerwGE 99, 185 [197]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 17.07.2008 - 3 A 58.06
    Nach der Rechtsprechung (BVerfGE 84, 34 ff., BVerwGE 91.262, 268 ff., BVerwGE 99, 185, 196 f.) geht der Anspruch jedoch (nur) dahin, dass der Prüfer die tragenden Erwägungen darzulegen hat, die zu seiner Bewertung geführt haben.
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG Berlin, 17.07.2008 - 3 A 58.06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20/98 - (BVerwGE 109, 211-221) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es den Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt sei, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten.
  • VG Göttingen, 26.02.2008 - 3 A 277/07

    Fortgeltungsdauer der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Abzugsfähigkeit der

    Welche Arzneimittel hiervon betroffen sind, ist aus den BhV gar nicht mehr zu erkennen, sondern wird durch dynamische Verweisungen (zu deren Voraussetzungen vgl. VG Göttingen, Urteil vom 15.09.2006 - 3 A 58/06 -) auf Normen des SGB V und der AMR geregelt.

    In Bezug auf die aktuelle Rechtslage dürfte jedenfalls § 12 Abs. 2 BhV diese Erheblichkeitsgrenze bilden, die nicht beliebig ausgedehnt werden kann, indem für bestimmte Krankheiten die möglichen Behandlungsmethoden - in vermeintlicher Gleichbehandlung mit der einem grundlegend anderen System unterliegenden gKV - für nicht beihilfefähig erklärt werden (ebenso VG Göttingen, Urteil vom 15.09.2006 - 3 A 58/06 -).".

  • VG Göttingen, 04.10.2006 - 3 A 526/05

    Teilunwirksamkeit der Beihilfevorschriften des Bundes; Arzneimittel; Beihilfe;

    Welche Arzneimittel hiervon betroffen sind, ist aus den BhV gar nicht mehr zu erkennen, sondern wird durch dynamische Verweisungen (zu deren Voraussetzungen vgl. VG Göttingen, Urteil vom 15.09.2006 - 3 A 58/06 -) auf Normen des SGB V und der AMR geregelt.

    In Bezug auf die aktuelle Rechtslage dürfte jedenfalls § 12 Abs. 2 BhV diese Erheblichkeitsgrenze bilden, die nicht beliebig ausgedehnt werden kann, indem für bestimmte Krankheiten die möglichen Behandlungsmethoden - in vermeintlicher Gleichbehandlung mit der einem grundlegend anderen System unterliegenden gKV - für nicht beihilfefähig erklärt werden (ebenso VG Göttingen, Urteil vom 15.09.2006 - 3 A 58/06 -).

  • VG Göttingen, 04.10.2006 - 3 A 608/05

    Teilunwirksamkeit der Beihilfevorschriften des Bundes.

    Welche Arzneimittel hiervon betroffen sind, ist aus den BhV gar nicht mehr zu erkennen, sondern wird durch dynamische Verweisungen (zu deren Voraussetzungen vgl. VG Göttingen, Urteil vom 15.09.2006 - 3 A 58/06 -) auf Normen des SGB V und der AMR geregelt.

    In Bezug auf die aktuelle Rechtslage dürfte jedenfalls § 12 Abs. 2 BhV diese Erheblichkeitsgrenze bilden, die nicht beliebig ausgedehnt werden kann, indem für bestimmte Krankheiten die möglichen Behandlungsmethoden - in vermeintlicher Gleichbehandlung mit der einem grundlegend anderen System unterliegenden gKV - für nicht beihilfefähig erklärt werden (ebenso VG Göttingen, Urteil vom 15.09.2006 - 3 A 58/06 -).

  • VG Düsseldorf, 25.01.2008 - 13 K 25/07
    Welche Arzneimittel hiervon betroffen sind, ist aus den BhV gar nicht mehr zu erkennen, sondern wird durch dynamische Verweisungen (zu deren Voraussetzungen vgl. VG Göttingen, Urteil vom 15.09.2006 - 3 A 58/06 -) auf Normen des SGB V und der AMR geregelt.
  • VG Gelsenkirchen, 19.01.2007 - 3 K 3324/05

    Beihilfe Bund, nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel, Richtlinien des

    Welche Arzneimittel hiervon betroffen sind, ist aus den BhV gar nicht mehr zu erkennen, sondern wird durch dynamische Verweisungen (zu deren Voraussetzungen vgl. VG Göttingen, Urteil vom 15.09.2006 - 3 A 58/06 -) auf Normen des SGB V und der AMR geregelt.
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